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Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 25. September 2026

1 Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Anbieter ist die SKY SOCIETY – FZCO, IFZA Business Park, DDP, Dubai Silicon Oasis, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, Lizenznummer 49170, nachfolgend Sky Society. Kontakt für Buchungen, Änderungen, Stornierungen und Beschwerden: hello@skysocietyjet.com, Telefon +971 50 497 0429.

1.2 Diese Bedingungen gelten für Buchungen durch volljährige Privatpersonen über skysocietyjet.com. Sie gelten für den Verkauf einzelner Plätze auf gemeinsam genutzten Flügen (Jetsharing) und für den Verkauf vollständiger Charterflüge.

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.

2 Gegenstand der Leistung

2.1 Sky Society verkauft Beförderungsleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich Sky Society; ein unmittelbarer Vertrag zwischen dem Kunden und dem ausführenden Luftfahrtunternehmen kommt nicht zustande.

2.2 Sky Society betreibt keine eigenen Flugzeuge und hält kein Air Operator Certificate. Die Flüge werden von zugelassenen Luftfahrtunternehmen durchgeführt, die Sky Society beauftragt, nachfolgend Betreiber.

2.3 Sky Society vermittelt keine Unterkünfte, Transfers oder sonstigen Reiseleistungen und bietet keine Pauschalreisen an. Auf Wunsch nennt Sky Society Kontakte zu Hotels, Transferanbietern oder einer Agentur für Tierreisen; die betreffenden Verträge schließt der Kunde unmittelbar mit diesen Anbietern.

3 Vertragsunterlagen und Kommunikation

3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot und der Buchungsbestätigung. Individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen Bedingungen vor.

3.2 Der Kunde stimmt diesen Bedingungen beim Absenden der Buchungsanfrage aktiv zu. Der Stand der akzeptierten Bedingungen und der Zeitpunkt der Zustimmung werden gespeichert. Bei Genehmigung mit Rechnung sowie bei der Buchungsbestätigung wird genau die bei der Anfrage akzeptierte Fassung als PDF übermittelt. Spätere Änderungen gelten nicht für diese Anfrage oder Buchung.

3.3 Verbindliche Mitteilungen erfolgen über das Buchungsportal und per E-Mail. Änderungen und Stornierungen können über das Portal oder per E-Mail an hello@skysocietyjet.com erklärt werden. Für die Wahrung von Fristen ist der dokumentierte Eingang bei Sky Society maßgeblich. Für Mitteilungen von Sky Society an den Kunden ist der Zugang beim Kunden maßgeblich.

4 Buchung und Durchführungsbestätigung beim Jetsharing

4.1 Der Kunde sendet über die Website eine Buchungsanfrage. Sky Society prüft die Anfrage, die Platzverfügbarkeit und die grundsätzliche Beförderungsmöglichkeit eines angemeldeten Tieres und kann sie genehmigen oder ablehnen; eine Verpflichtung zur Genehmigung besteht nicht. Erst nach Genehmigung stellt Sky Society die Rechnung und die Zahlungsinformationen bereit. Das Angebot gilt fünf Kalendertage ab Genehmigung.

4.2 Vor dem Absenden der Buchungsanfrage hinterlegt der Kunde seine Wohn- und Rechnungsanschrift und benennt mindestens einen Passagier. Die Angaben zu allen mitreisenden Passagieren sowie die Reise- und Ausweisdokumente hinterlegt der Kunde nach der Buchung und rechtzeitig vor dem Flug; Ziffer 11.4 bleibt unberührt. Eine bloße Anfrage begründet keine Platzbuchung. Der Vertrag kommt mit vollständigem Zahlungseingang innerhalb der Angebotsfrist zustande; darüber erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung. Verstreicht die Frist ohne vollständigen Zahlungseingang, verfällt das Angebot und der Platz wird wieder verfügbar. Ist der Platz bei Zahlungseingang nicht mehr verfügbar, erhält der Kunde eine vollständige Rückzahlung oder kann eine angebotene Alternative wählen.

4.3 Für jeden gemeinsam genutzten Flug ist eine Mindestzahl verkaufter Plätze festgelegt. Wird sie nicht erreicht, kann Sky Society den Flug nach Ziffer 4.4 absagen. Plätze werden verkauft, bevor das Flugzeug verbindlich gechartert ist; die verbindliche Kundenbuchung ist deshalb von der Durchführungsbestätigung zu unterscheiden. Die erforderliche Mindestzahl wird vor der Buchung auf der Buchungsseite genannt und in der Buchungsbestätigung wiederholt.

4.4 Wird die Mindestzahl nicht erreicht, kann Sky Society den Flug absagen. Die Absage muss dem Kunden innerhalb der für den jeweiligen Flug angegebenen Absagefrist zugehen, keinesfalls jedoch später als 14 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit. Die für den Flug geltende Frist wird vor der Buchung auf der Buchungsseite genannt und in der Buchungsbestätigung wiederholt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Flug nicht mehr wegen fehlender Mindestbelegung abgesagt werden. Sagt Sky Society nicht ab, wird der Flug wie gebucht durchgeführt. Wird die Durchführung bestätigt, wird ein späterer Rückgang der Belegung nicht mehr als Mindestbelegungsabsage behandelt.

4.5 Bei einer Absage nach Ziffer 4.4 wird der gezahlte Flugpreis vollständig erstattet. Der Kunde kann stattdessen freiwillig auf einen anderen Flug umbuchen. Ein Gutschein oder eine Umbuchung ersetzt einen Rückzahlungsanspruch nur mit Zustimmung des Kunden.

4.6 Buchungen für bereits bestätigte Flüge sind nach Verfügbarkeit bis einen Tag vor Abflug möglich. Die erforderlichen Dokumente und Genehmigungen für ein mitreisendes Tier müssen vorliegen.

5 Leistungsumfang, Preis und Flugzeiten

5.1 Der genannte Gesamtpreis ist ein Festpreis. Er enthält sämtliche betriebsbedingten Kosten und Gebühren, insbesondere Treibstoff, Positionierung, Crew, Lande-, Start-, Handling-, Sicherheits- und Passagiergebühren. Nicht enthalten sind die Kosten einer Enteisung nach Ziffer 5.8; diese werden vor der Buchung gesondert ausgewiesen. Im Übrigen ist eine nachträgliche Erhöhung ausgeschlossen, insbesondere wegen gestiegener Treibstoffkosten. Zusätzlich berechnet werden nur Leistungen, die der Kunde nach der Buchung gesondert beauftragt.

5.2 Im Flugpreis enthalten sind der Passagierplatz, die bestätigte Mitnahme eines Tieres in der Kabine, Catering und Getränke, die Flughafenabfertigung sowie ein aufgegebenes Gepäckstück bis 25 kg und ein Handgepäckstück bis 8 kg. Abweichende Limits des eingesetzten Flugzeugs werden vor der Buchung mitgeteilt.

5.3 Eine Internetverbindung an Bord ist nicht Bestandteil der Leistung. Ob sie zur Verfügung steht, hängt vom eingesetzten Flugzeug ab. Ist eine Verbindung technisch vorhanden, darf sie nur nach vorheriger Freigabe durch Sky Society genutzt werden; die Nutzung kann beim Betreiber hohe nutzungsabhängige Entgelte auslösen. Aktiviert oder nutzt ein Passagier die Verbindung ohne Freigabe, trägt der Kunde die dem Betreiber hierfür berechneten Kosten in nachgewiesener Höhe.

5.4 Ein zweites Tier, zusätzliches Gepäck und besonderes Catering bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und vorherigen Preisbestätigung.

5.5 Flugdatum, Abflug- und Zielflughafen werden verbindlich vereinbart. Die bei der Buchung genannte Uhrzeit ist vorläufig; das vorgesehene Zeitfenster umfasst den gebuchten Kalendertag. Die genauen Ablaufdetails werden spätestens 24 Stunden vor Abflug übermittelt. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Verspätung bleiben unberührt.

5.6 Flüge werden grundsätzlich als Nonstop-Flüge angeboten. Bereits geplante Zwischenstopps werden vor der Buchung genannt.

5.7 Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien, die bei der Bordverpflegung zu berücksichtigen sind, teilt der Kunde Sky Society spätestens sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit mit. Erfolgt die Buchung später, ist die Mitteilung unverzüglich mit der Buchung zu machen. Ohne rechtzeitige Mitteilung kann die Bordverpflegung nicht mehr angepasst werden; der betroffene Passagier kann in diesem Fall auf die Bordverpflegung verzichten oder eigene Verpflegung mitführen.

5.8 Die Kosten einer Enteisung des Flugzeugs sind nicht im Flugpreis enthalten. Sie fallen nur an, wenn eine Enteisung am Flugtag tatsächlich erforderlich ist. Berechnet der Betreiber Sky Society solche Kosten, werden sie zu gleichen Teilen auf die auf diesem Flug beförderten Passagiere umgelegt und nach dem Flug in Rechnung gestellt. Der Anteil je Passagier beträgt höchstens 250 EUR. Sky Society weist die Kosten durch die Abrechnung des Betreibers nach; der Kunde kann deren Vorlage verlangen. Die Möglichkeit und die Höchstgrenze dieser Umlage werden vor der Buchung auf der Buchungsseite genannt.

6 Änderungen und Ersatzflugzeug

6.1 Der genannte Flugzeugtyp ist geplant. Sky Society kann einen anderen geeigneten Typ einsetzen, sofern die gebuchten Passagierplätze, die bestätigte Tiermitnahme in der Kabine und die vereinbarte Gepäckmenge gewährleistet bleiben.

6.2 Wesentliche Änderungen, insbesondere ein anderer Flugtag, eine wesentliche Änderung des Flughafens oder der Wegfall der bestätigten Kabinentiermitnahme, werden dem Kunden mitgeteilt. Der Kunde kann zustimmen oder die betroffene Buchung ohne Stornogebühr aufheben und den Flugpreis zurückverlangen.

6.3 Ungeplante Zwischenlandungen aus Sicherheits-, Wetter-, medizinischen oder technischen Gründen bleiben möglich. Die Entscheidung trifft der Betreiber beziehungsweise der Kapitän. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

7 Absage, Verspätung und Fluggastrechte

7.1 Bei technischem Defekt oder Ausfall des Betreibers bemüht sich Sky Society um einen geeigneten Ersatzflug ohne Aufpreis, der die vereinbarten Leistungen wahrt. Ist ein solcher Ersatz nicht möglich, wird die nicht erbrachte Flugleistung erstattet. Ein gesetzliches Wahlrecht zwischen Erstattung und anderweitiger Beförderung wird dadurch nicht eingeschränkt.

7.2 Bei Luftraumsperren, behördlichen Flugverboten, extremem Wetter oder vergleichbaren Hindernissen kann der Kunde zwischen einer angebotenen Verschiebung und der Erstattung der nicht erbrachten Flugleistung wählen. Eine Einbehaltung von Zahlungen wegen höherer Gewalt findet nicht statt.

7.3 Ansprüche nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 richten sich gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen. Sky Society leitet entsprechende Meldungen des Kunden unverzüglich an den Betreiber weiter und teilt dem Kunden dessen Kontaktdaten mit. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen Sky Society bleiben unberührt.

7.4 Hin- und Rückflug werden mit eigenem Preis und eigener Durchführungsbestätigung gebucht. Wurden sie gemeinsam als zusammengehörige Reise gebucht und wird einer der Flüge anbieterseitig abgesagt, kann der Kunde auch den zugehörigen, noch nicht angetretenen Gegenflug kostenfrei stornieren.

8 Stornierung durch den Kunden

8.1 Der Kunde kann die gesamte Buchung oder einzelne Passagiere über die in Ziffer 3.3 genannten Wege stornieren. Bei Teilstornierung ist nur der dem jeweiligen Passagier zugeordnete Flugpreis Berechnungsgrundlage.

8.2 Storniert der Kunde vor der Durchführungsbestätigung, wird vom Gesamtpreis der Buchung einbehalten:

Eingang der StornierungEinbehalt
mehr als 21 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit25 %
21 Tage vor Abflug bis zur Durchführungsbestätigung50 %

8.3 Storniert der Kunde nach der Durchführungsbestätigung oder erscheint er nicht zum Abflug, wird der Flugpreis nicht erstattet. Mit der Durchführungsbestätigung sagt Sky Society allen Kunden dieses Fluges die Durchführung verbindlich zu; eine Absage wegen zu geringer Auslastung ist ab diesem Zeitpunkt nach Ziffer 4.4 ausgeschlossen. Das Flugzeug wird für den gesamten Flug zu einem festen Preis gechartert, der nicht von der Zahl der tatsächlich mitreisenden Passagiere abhängt; der auf den einzelnen Platz entfallende Anteil dieses Preises entsteht auch dann, wenn der Platz leer bleibt. Ziffer 8.5 bleibt unberührt.

8.4 Nicht erstattungsfähige Kosten, die Sky Society konkret für den Kunden, einen Passagier oder ein Tier bereits aufgewendet hat, können zusätzlich vom Erstattungsbetrag abgezogen werden, soweit das anwendbare Recht dies zulässt.

8.5 Dem Kunden bleibt in allen Fällen der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich geringer ist als der jeweilige Einbehalt; in diesem Fall reduziert sich der Einbehalt entsprechend. Ersparte Aufwendungen, Rückzahlungen und eine anderweitige Verwertung des Platzes sind anzurechnen. Wird der Platz nach Ziffer 9 weiterverkauft, gilt Ziffer 9.2.

8.6 Maßgeblich für die Einordnung ist der Zeitpunkt, zu dem die Stornierung bei Sky Society eingeht.

8.7 Die Einbehalte enthalten den Verwaltungsaufwand; eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr wird daneben nicht berechnet. Bereits gezahlte Bearbeitungsgebühren nach Ziffer 9.1 oder 10.2 werden nicht angerechnet und nicht erstattet; sie entgelten eine bereits erbrachte Leistung. Zwingende kostenfreie Aufhebungsrechte bleiben unberührt.

8.8 Ein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen über die Beförderung von Personen nicht.

9 Ersatzpassagiere und Wiederverkauf

9.1 Eine Übertragung der Buchung auf einen Ersatzpassagier, gegebenenfalls mit anderem Tier, ist nach rechtzeitiger Prüfung und ausdrücklicher Freigabe möglich. Hierfür fällt eine Bearbeitungsgebühr von 150 EUR je Ersatzpassagier an. Erfolgt die Übertragung mehr als 14 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit, entfällt die Gebühr. Zusätzliche Kosten, die der Betreiber für die Änderung der Passagierdaten nachweislich berechnet, werden gesondert weitergegeben. Ein eigenständiger gewerblicher Weiterverkauf ist untersagt.

9.2 Wird ein stornierter Platz erfolgreich weiterverkauft, wird der vom Ersatzpassagier tatsächlich gezahlte Betrag abzüglich der Bearbeitungsgebühr auf den Erstattungsanspruch des ursprünglichen Kunden angerechnet. Die Gesamterstattung überschreitet den ursprünglichen Flugpreis nicht. Ein bereits nach Ziffer 8 bestehender höherer Erstattungsanspruch wird durch einen Wiederverkauf nicht gemindert.

9.3 Die zusätzliche Auszahlung erfolgt innerhalb von 14 Kalendertagen nach vollständigem Zahlungseingang des Ersatzpassagiers. Zwingende günstigere Ansprüche bleiben unberührt.

10 Umbuchung

10.1 Bis 28 Tage vor dem gebuchten Abflug kann der Kunde eine Umbuchung beantragen. Voraussetzung sind freie Plätze auf dem gewünschten Flug und die erneute Freigabe der Tiermitnahme. Sky Society bestätigt die Umbuchung ausdrücklich.

10.2 Für die Umbuchung fällt eine Bearbeitungsgebühr von 350 EUR je Buchung an. Ist der neue Flug teurer, zahlt der Kunde die Preisdifferenz. Ist er günstiger, wird die Differenz erstattet.

10.3 Die 28-Tage-Frist richtet sich nach dem ursprünglichen Abflugtermin. Bei weniger als 28 Tagen ist eine Stornierung nach Ziffer 8 mit anschließender Neubuchung erforderlich; eine spätere Wiederbesetzung wird nach Ziffer 9 berücksichtigt.

11 Check-in und Nichtbeförderung

11.1 Terminal, Treffpunkt und Check-in-Frist werden je Flug mitgeteilt. Der Kunde hat mit allen angemeldeten Mitreisenden und Tieren rechtzeitig zu erscheinen und die erforderlichen Originaldokumente mitzuführen.

11.2 Wird die Frist versäumt und kann der Betreiber nicht warten, darf der Flug ohne den Kunden stattfinden. Bei vom Kunden zu vertretender Verspätung gilt Ziffer 8.3 letzte Zeile; ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwertung sind anzurechnen.

11.3 Wartet der Betreiber auf einen verspäteten Passagier, können zusätzliche Standzeit- und Betriebskosten anfallen. Hat der Kunde die Verspätung zu vertreten, trägt er diese Kosten in der vom Betreiber nachgewiesenen und angemessenen Höhe. Ein Mitverschulden Dritter oder von Sky Society ist zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf Wartezeit besteht nicht; die Entscheidung trifft der Betreiber.

11.4 Die Angaben zu Passagieren, Gepäck und mitreisenden Tieren müssen vollständig und zutreffend sein, insbesondere Anzahl, Gewicht und Art der Gepäckstücke sowie Art, Rasse, Alter, Gewicht und Größe des Tieres. Gegenstände, deren Beförderung nach den Vorgaben des Betreibers oder nach den anwendbaren Vorschriften unzulässig oder anmeldepflichtig ist, dürfen nicht unangemeldet mitgeführt werden; das gilt insbesondere für Lithium-Batterien außerhalb der zulässigen Grenzen und für zurückgerufene Geräte. Können ein Gepäckstück oder ein Tier wegen unzutreffender oder fehlender Angaben nicht befördert werden, gilt Ziffer 8 entsprechend.

11.5 Passagiere haben die Sicherheitsanweisungen der Crew zu befolgen. Erhebliche Sicherheitsverstöße, aggressives Verhalten oder gefährdende Alkoholisierung können eine Beförderungsverweigerung rechtfertigen. Die finanziellen Folgen richten sich nach Ursache und Verantwortlichkeit; der Ausschluss führt nicht automatisch zum Verlust aller Ansprüche.

11.6 Kinder und Säuglinge reisen nur nach vorheriger Absprache und Bestätigung mit. Minderjährige werden ausschließlich in Begleitung einer volljährigen Person befördert.

12 Tiermitnahme und Verhalten in der Kabine

12.1 Eine Jetsharing-Buchung umfasst einen Passagier und ein Tier. Hunde und Katzen sind nach Freigabe zulässig, andere Tierarten auf Anfrage. Ein zweites Tier bedarf ausdrücklicher Bestätigung und ist aufpreispflichtig.

12.2 Jede Anfrage wird anhand des Flugzeugtyps und der Anforderungen des Betreibers einzeln geprüft. Verbindlich sind die bestätigten Tierdaten und die mitgeteilten Beförderungsvorgaben. Ein Tierwechsel muss vorab freigegeben werden.

12.3 Der Kunde beaufsichtigt und betreut sein Tier während der Reise. Er bringt Decke, Leine sowie Halsband beziehungsweise Geschirr selbst mit.

12.4 An Bord besteht keine Maulkorbpflicht. Ein Maulkorb ist jedoch mitzuführen und anzulegen, wenn das Sicherheitspersonal bei der Kontrolle, der Kapitän oder die zuständigen Behörden dies verlangen. Die Entscheidung über die Sicherung des Tieres, insbesondere bei Start und Landung, trifft die Crew.

12.5 Hunde müssen auf einer Decke liegen und dürfen Sitzflächen nicht ungeschützt benutzen.

12.6 Die Sitzplatzzuweisung erfolgt durch die Crew. Ein Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht; die Crew kann die Belegung aus Sicherheits- oder Betriebsgründen ändern.

12.7 Für zurechenbare Schäden und eine notwendige Sonderreinigung trägt der Kunde die nachgewiesenen angemessenen Kosten. Die Höhe richtet sich nach dem Schadens- beziehungsweise Verschmutzungsumfang. Mitverursachung anderer Beteiligter ist zu berücksichtigen.

13 Tierdokumente

13.1 Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und rechtzeitige Beschaffung aller erforderlichen Reise- und Tierdokumente sowie Genehmigungen ist der Kunde verantwortlich. Sky Society prüft die Dokumente nicht, überwacht keine Fristen und schuldet keine Beratung zu Einreise- oder Veterinäranforderungen.

13.2 Der Kunde kann die Dokumente selbst organisieren, einen Anbieter seiner Wahl beauftragen oder sich von Sky Society den Kontakt zu einer spezialisierten Agentur vermitteln lassen. Die Beauftragung dieser Agentur ist freiwillig und für die Buchung nicht erforderlich. Vertrag, Leistungsumfang, Fristen und Kosten werden unmittelbar zwischen dem Kunden und der Agentur vereinbart; Sky Society ist daran nicht beteiligt.

13.3 Agenturkosten sind kein Bestandteil des Flugpreises und werden im Buchungsprozess gesondert ausgewiesen. Sky Society gibt keine Zusage zum Ergebnis behördlicher Verfahren und keine Einreisegarantie.

13.4 Kann ein Kunde oder ein Tier wegen fehlender oder fehlerhafter Dokumente nicht mitreisen, gilt Ziffer 8. Die übrigen Passagiere derselben Buchung können mitreisen.

13.5 Wird die bestätigte Kabinentiermitnahme aus organisatorischen Gründen des Betreibers nicht erfüllt, wird dem Kunden eine geeignete Alternative oder die vollständige Erstattung der betroffenen nicht erbrachten Flugbuchung angeboten.

13.6 Bei einer behördlichen Ablehnung ohne Versäumnis des Kunden werden zunächst Umbuchungsmöglichkeiten und tatsächlich verbleibende unvermeidbare Kosten geprüft. Eine Umbuchung kann unter Anrechnung des noch verfügbaren Betrags angeboten werden; Mehrkosten bedürfen vorheriger Zustimmung. Allgemeine Flug- oder Einreiseverbote fallen unter Ziffer 7.

14 Vollcharter

14.1 Beim Vollcharter verkauft Sky Society die Beförderung des gesamten Flugzeugs im eigenen Namen. Die Ziffern 1 bis 3, 5 bis 7 und 11 bis 18 gelten entsprechend.

14.2 Anzahl der Passagiere und Tiere, Strecke, Datum, Gepäck, Catering und weitere Leistungen werden im individuellen Angebot festgelegt. Die vollständigen Passagier- und Tierangaben sind bis zu dem im Angebot genannten Zeitpunkt zu übermitteln.

14.3 Der Kunde zahlt den vereinbarten Gesamtbetrag an Sky Society. Ziffer 4.3 und 4.4 finden keine Anwendung; eine Mindestbelegung gibt es nicht.

14.4 Änderungen von Strecke, Datum, Passagieren oder Tieren bedürfen einer Verfügbarkeitsprüfung und ausdrücklicher Bestätigung. Mehrkosten werden vor Beauftragung vom Kunden bestätigt.

14.5 Für die Stornierung durch den Kunden gilt die im individuellen Angebot genannte Staffel; sie richtet sich nach den Bedingungen des für diesen Flug eingesetzten Betreibers und wird vor Vertragsschluss mitgeteilt. Ziffer 8.5 gilt entsprechend. Die Staffel nach Ziffer 8.2 und die Umbuchungsregel nach Ziffer 10 gelten für den Vollcharter nicht automatisch.

15 Preise und Zahlung

15.1 Die Rechnungswährung richtet sich nach dem Rechnungsempfänger. Kunden mit Wohnsitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten rechnet Sky Society in AED ab; Kunden mit Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate in EUR oder auf Wunsch in AED. Maßgeblich ist die für den jeweiligen Flug im Buchungsvorgang ausgewiesene Währung. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das im Angebot genannte Konto der Gesellschaft. Voraussetzung der verbindlichen Buchung ist der vollständige Zahlungseingang.

15.2 Für die Zahlung werden keine Entgelte erhoben.

15.3 Berechtigte und belegte nachträgliche Zusatzkosten nach Ziffer 5.3, 5.8, 10.2, 11.3 oder 12.7 sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungstellung zu zahlen.

15.4 Die in diesen Bedingungen genannten Beträge sind in EUR angegeben. Wird in AED abgerechnet, gilt der entsprechende Betrag in AED; er wird vor der Buchung ausgewiesen und richtet sich nach dem von Sky Society bei Veröffentlichung des Fluges zugrunde gelegten Umrechnungskurs.

16 Erstattungen

16.1 Erstattungen erfolgen auf das Konto, von dem die Zahlung geleistet wurde, in der ursprünglichen Rechnungswährung.

16.2 Bei einer Absage durch Sky Society erfolgt die Erstattung innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Absage. Bei einer Kundenstornierung wird der nach Ziffer 8 verbleibende Betrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Eingang der Stornierung zurückgezahlt. Für zusätzliche Erstattungen aus einem Wiederverkauf gilt Ziffer 9.3. Zwingende kürzere gesetzliche Fristen gehen vor.

17 Haftung

17.1 Sky Society haftet für die von ihr übernommenen Pflichten nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Als vertraglicher Luftfrachtführer haftet Sky Society für Personen-, Gepäck- und Verspätungsschäden nach dem Montrealer Übereinkommen neben dem ausführenden Betreiber.

17.2 Die Verantwortung des Kunden für Reise- und Tierdokumente und die Beauftragung unabhängiger Dienstleister schließen eine Haftung von Sky Society für eigene Pflichtverletzungen nicht aus.

17.3 Zwingende Haftung für Personen-, Tier- und Gepäckschäden sowie gesetzliche Fluggastrechte bleiben unberührt. Eine Beschränkung der Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten findet nicht statt.

18 Datenschutz und Beschwerden

18.1 Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter skysocietyjet.com/de/info/datenschutzbestimmungen. Die Zustimmung zu diesen Bedingungen ersetzt keine gegebenenfalls erforderliche gesonderte datenschutzrechtliche Einwilligung.

18.2 Beschwerden und Schadensmeldungen können unter Angabe der Buchungsreferenz an hello@skysocietyjet.com gerichtet werden. Gesetzliche Melde- und Anspruchsfristen bleiben unberührt; diese Bedingungen führen keine zusätzlichen Ausschlussfristen ein.

18.3 Sky Society ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

19 Vertragssprache und Schlussbestimmungen

19.1 Diese Bedingungen liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Maßgeblich ist die Sprachfassung, in der die Buchung vorgenommen wurde.

19.2 Es gilt das Recht der Vereinigten Arabischen Emirate. Diese Rechtswahl lässt zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates unberührt, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

19.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Dubai, Vereinigte Arabische Emirate. Kunden, die Verbraucher sind, können Sky Society daneben an ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch nehmen; zwingende Vorschriften über den Verbrauchergerichtsstand bleiben unberührt.

19.4 Individuelle Vereinbarungen und zwingendes Recht gehen diesen Bedingungen vor. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.